Als in Jena ansässiges akkreditiertes RKW-Beratungsunternehmen können wir Ihnen viele unserer Leistungen auch im Rahmen der Thüringer Beratungs- und Gründerrichtlinien anbieten.
Die Thüringer Beratungsrichtlinie fördert bis zu 50% der Gesamtausgaben Ihres Vorhabens und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (bitte beachten: hier gilt die Definition der Europäischen Kommission) die einen Standort in Thüringen haben. Förderfähig sind also nicht nur Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Thüringen haben, sondern es genügen Niederlassungen oder Betriebsstätten in Thüringen. Gern klären wir mit Ihnen ab, inwieweit Ihre Themen im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie förderfähig ist.
Die Thüringer Gründerrichtlinie fördert bis zu 70% der Gesamtausgaben Ihres Vorhabens und richtet sich an Menschen, die eine Unternehmensneugründung oder -übernahme in Thüringen planen. Bitte beachten Sie, dass diese Förderung vor der Gründung bzw. Übernahme in Anspruch genommen werden muss. Selbständige sind leider von der Förderung ausgeschlossen. Gern klären wir mit Ihnen ab, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen der Thüringer Gründerrichtlinie förderfähig ist.